Jetzt ist die Zeit zu handeln!

Whistleblowing ist wichtig!

Whistleblower sind wichtig. Es ist wichtig, diesen Personen einen geordneten und geschützten Rahmen zu geben. Wer Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten die Chance gibt, mögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien zu melden, verbessert die Compliance des Unternehmens. Für Städte und Kommunen gilt dies in gleicher Weise.

„Kann ich den Hinweisgeber­schutzkanal nicht auch intern in meinem Unternehmen umsetzen?“

In unserem neuen Produktflyer beantwortet Protadus-Geschäftsführer Martin Duncker diese spannende Frage. Außerdem erhalten Sie viele weitere Informationen darüber, warum es jetzt an der Zeit ist zu handeln.

Mit Klick auf das PDF-Icon können Sie ihn in einem neuen Fenster/Tab öffnen oder mit Rechtsklick herunterladen.

Warum?

Die rechtliche Grundlage für den Schutz von Whistleblowern ist eine EU-Richtlinie vom Oktober 2019 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (RL 2019/1937). Whistleblower sollen einen weitreichenden gesetzlichen Schutz vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen genießen. Ziel ist es, Rechtsverstöße in Organisationen frühzeitig zu erkennen und abzustellen.

Wer?

Alle Organisationen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen die Pflichten des HinSchG umsetzen. Diese Pflicht gilt für privatwirtschaftliche Unternehmen ebenso wie für öffentlich-rechtliche Unternehmen, Städte und Kommunen. Verantwortlich für die Umsetzung ist der jeweilige „Head of“, also z. B. der Vorstand für die AG oder der Oberbürgermeister für die Kommune.

Wann?

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt ab dem 2. Juli 2023. Alle Organisationen mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen ab diesem Tag ein sicheres Hinweisgebersystem eingeführt haben und gesetzeskonform betreiben. Organisationen mit 50 bis 249 Beschäftigten hat der Gesetzgeber eine „Schonfrist“ eingeräumt, diese müssen das HinSchG erst zum 17. Dezember 2023 umgesetzt haben.

Was?

Jede Organisation muss über eine „interne Meldestelle“ verfügen, die Hinweise entgegennimmt und nach den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Verfahren, Fristen und Folgemaßnahmen sind umfangreich im Gesetz beschrieben. Die Vertraulichkeit des Hinweisgebers muss gewährleistet sein. Diese Funktion der „internen Meldestelle“ kann auch an einen externen Dienstleister ausgelagert werden.

Probieren Sie es aus!

Probieren Sie unser System doch einfach selbst aus! Mit der fiktiven „Musterstadt“ können Sie unser voll funktionsfähiges System ausgiebig und unverbindlich testen.

Keine Sorge: Ihre Hinweise in unserem Testsystem lösen keine Folgemaßnahmen aus.

Sie sind begeistert, wie einfach das Meldesystem funktioniert? In wenigen Tagen können wir auch für Ihre Organisation das passende System zur Verfügung stellen. Alle Fragen und Texte sind frei wählbar.

Schauen Sie einfach auf unserer Kontakt-Seite vorbei!

Das Team von PROTADUS

Wir sind für Sie da!

Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie!

Unsere Lösung – Ihr Vorteil!

PROTADUS bietet ein technisch zuverlässiges Meldesystem, über welches Hinweisgeber vertraulich und anonym Hinweise geben können, online und telefonisch. Es ist konform mit der EU-Whistleblowing-Richtlinie, der DSGVO sowie dem nationalen Hinweisgeberschutzgesetz. Das PROTADUS-Meldesystem ermöglicht auch Rückfragen an den Hinweisgebenden, sogar wenn dieser seinen Hinweis anonym abgegeben hat.

PROTADUS stellt Ihnen nicht nur einen digitalen Briefkasten zur Verfügung, sondern übernimmt auch das fristgerechte, gesetzeskonforme Case-Management, entsprechend den mit Ihnen individuell abgestimmten Vorgaben. Zentrale Säule des Hinweisgebersystems ist das Prinzip eines fairen Verfahrens. PROTADUS garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiter*innen. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Hinweise zu offensichtlich nicht Compliance-relevanten Themen beantwortet PROTADUS ganz ohne Ihre Mitwirkung.

Checkliste herunterladen

Testen Sie mit unserer Checkliste in wenigen Minuten selbst, ob die von Ihnen ausgewählte Lösung die durch das Hinweisgeber­schutzgesetz vorgegebenen Aspekte erfüllt.

Mit Klick auf das PDF-Icon können Sie die Checkliste in einem neuen Fenster/Tab öffnen oder mit Rechtsklick herunterladen.

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