Jetzt ist die Zeit zu handeln!
Whistleblowing ist wichtig!
Whistleblower sind wichtig. Es ist wichtig, diesen Personen einen geordneten und geschützten Rahmen zu geben. Wer Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten die Chance gibt, mögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien zu melden, verbessert die Compliance des Unternehmens. Für Städte und Kommunen an 10.000 Einwohnern gilt dies in gleicher Weise.


Warum?
Die rechtliche Grundlage für den Schutz von Whistleblowern ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“. Whistleblower sollen danach einen weitreichenden gesetzlichen Schutz vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen genießen.
Wer?
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors mit mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, geeignete interne Verfahren für die Entgegennahme von Meldungen und entsprechende Folgemaßnahmen einzurichten. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gilt eine verlängerte Umsetzungsfrist bis Dezember 2023.
Wann?
Der Entwurf eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes hat am 14.12.2022 den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages passiert und wurde 16.12.2022 als neues Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Im nächsten Schritt muss das Gesetz jetzt durch den Bundesrat. Es wird dann voraussichtlich im Mai 2023 in Kraft treten.
Was?
Sowohl Richtlinie und Gesetzesentwurf sprechen davon, dass eine „interne Meldestelle“ die Hinweise entgegennimmt. Allerdings kann die technische Umsetzung und das Case-Management auch von einer zuverlässigen externen Stelle übernommen werden.

Das Team von PROTADUS
Wir sind für Sie da!
Unsere Lösung – Ihr Vorteil!
PROTADUS bietet ein technisch zuverlässiges Meldesystem, über welches Hinweisgeber vertraulich und anonym Hinweise geben können, online und telefonisch. Es ist konform mit der EU-Whistleblowing-Richtlinie, der DSGVO sowie dem nationalen Hinweisgeberschutzgesetz. Das PROTADUS-Meldesystem ermöglicht auch Rückfragen an den Hinweisgebenden, sogar wenn dieser seinen Hinweis anonym abgegeben hat.
PROTADUS stellt Ihnen nicht nur einen digitalen Briefkasten zur Verfügung, sondern übernimmt auch das fristgerechte, gesetzeskonforme Case-Management, entsprechend den mit Ihnen individuell abgestimmten Vorgaben. Zentrale Säule des Hinweisgebersystems ist das Prinzip eines fairen Verfahrens. PROTADUS garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiter*innen. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Hinweise zu offensichtlich nicht Compliance-relevanten Themen beantwortet PROTADUS ganz ohne Ihre Mitwirkung.